Gutachterausschuss
Nach § 1 der Gutachterausschussverordnung werden die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden eingerichtet. Folgende Aufgaben werden durch die Gutachterausschüsse erledigt:
- Ermittlung von Grundstückswerten
- Ermittlung von Gebäudewerten
- Führen einer Kaufpreissammlung
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
Die Amtszeit der Gutachterausschüsse beträgt 4 Jahre. Die Gutachter werden durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durch Wahl bestellt. Zusätzlich muss ein Bediensteter des zuständigen Finanzamtes bestellt werden, der für die Einheitsbewertung zuständig ist.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Gutachterausschuss finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: