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Was erledige ich wo?

Gutachterausschuss

Nach § 1 der Gutachterausschussverordnung werden die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden eingerichtet. Folgende Aufgaben werden durch die Gutachterausschüsse erledigt: 

  1. Ermittlung von Grundstückswerten
  2. Ermittlung von Gebäudewerten
  3. Führen einer Kaufpreissammlung
  4. Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten

Die Amtszeit der Gutachterausschüsse beträgt 4 Jahre. Die Gutachter werden durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durch Wahl bestellt. Zusätzlich muss ein Bediensteter des zuständigen Finanzamtes bestellt werden, der für die Einheitsbewertung zuständig ist.


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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Gutachterausschuss finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

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